Mediation. 


  

Unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse zwischen Menschen sowie zwischen und innerhalb von Unternehmen und anderen Organisationen (Vereinen, usw.) sind allgemein üblich. Das kann zu Konflikten führen, die nur teilweise offen sichtbar sind; häufig sind sie den Beteiligten jedoch nicht bewusst. Mit solchen Konflikten wird sehr unterschiedlich umgegangen. Idealerweise werden bei einer Konfliktlösung auch neue konstruktive Lösungen gefunden.

 

Um Konflikte zu lösen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Am besten ist es natürlich, wenn die Konfliktparteien sich zusammen setzen und im Rahmen von Verhandlungen eine gemeinsame Lösung finden. Das ist jedoch nicht immer möglich. Daher entscheiden sich Konflikt-Parteien – zumindest eine davon – oft auch für ein Gerichtsverfahren. Das hat jedoch mehrere Nachteile (öffentlich; es zählen Recht und Gesetz, jedoch nicht die Interessenslagen der Parteien).

 

Wenn die Parteien jedoch in einem dauerhaften Verhältnis zueinander stehen bzw. stehen wollen oder müssen, wie bei Kunden/Lieferanten, bei Mitarbeitern in einem Unternehmen, bei Nachbarn oder dergleichen, ist es sehr sinnvoll, nach einer zukunftsorientierten Lösung zu suchen, die die Interessen beider Parteien angemessen berücksichtigt. Dafür hat sich die Mediation bewährt, die inzwischen auch gesetzlich durch das Mediationsgesetz verankert ist.

 

Für ein Mediationsverfahren gelten einige Grundsätze bzw. Regeln, wie insbesondere:

- Freiwilligkeit

- Vertraulichkeit

- Respektvoller Umgang

- Konfliktparteien entscheiden selbstverantwortlich; der Mediator führt durch das Verfahren.  

 

Der Ablauf eines Mediationsverfahrens verläuft allgemein in 5 verschiedenen Phasen:

1. Informationen sichten, Teilnehmer klären, Mediationsvertrag abschließen

2. Konfliktparteien stellen ihre Sichtweise vor (nacheinander; die jeweils andere Partei hört zu)

3. Mediator erfragt Motive und Hintergründe

4. Parteien erarbeiten Lösungsmöglichkeiten zur Konfliktlösung

5. Parteien wählen eine Lösung aus und treffen verbindliche Vereinbarung.

 

Sinnvollerweise findet nach einigen Wochen ein Bilanzgespräch statt, indem geklärt wird, ob die vereinbarte Lösung den gewünschten Erfolgt gebracht hat.